Dem Handbuch für Umweltmedizin (Wichmann und Schlipköter) nach, ist für den Menschen eine direkte Besonnung von 1.350 Stunden im klimatologischen Jahresmittel anzustreben, da für eine geringere Anzahl von Sonnenscheinstunden keine heilklimatische Wirkung nachgewiesen wurde. Weiter ist für das Wohlbefinden des Menschen auch indirektes Sonnenlicht von Vorteil, weil dieses einen wesentlich geringeren Anteil an kurzwelliger UV-Strahlung (schädliche Wirkungen wie z.B. Sonnenbrandentzündung, Zellzerstörung, Hautkarzinome etc.) auf den Menschen entfaltet, als eine direkte Sonnenstrahlung.
Technisch gesehen gilt z.B. nach den Vorgaben der deutschen DIN 5034-1 eine Wohnung als ausreichend besonnt, wenn mindestens ein Wohnraum einer Wohnung am 17. Januar für mindestens eine Stunde in Fenstermitte besonnt werden kann. Der Stichtag des 17. Januars entspricht einem wintertypischen niedrigen Sonnenstand. In Österreich regeln diesbezüglich diverse Baugesetze (z.B. Bauordnungen der Länder) und die OIB Richtlinie Nr. 3:2015 Abstandsregeln und Maximalhöhen von neu geplanten Nachbargebäuden mit dem Ziel, dass beim Nachbarn eine dem Wohnzwecke angemessene Besonnung und Belichtung erhalten bleibt.
Und eine Reihe von rechtlichen Entscheidungen und Erkenntnissen legte bereits vor, dass negative Immissionen (wie z.B. ein Schattenwurf) das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überwiegend überschreiten und zudem die Benützung des Nachbargrundstücks (z.B. seiner Art, Lage und Größe nach) unzumutbar beeinträchtigen müssen – um relevant zu sein. Die von der Rechtssprechung vorgegebenen Grenzen wurden in insbesondere in den nachfolgenden Beispielen überschritten:
- Wenn fremde Gewächse die körperliche Sicherheit des Nachbarn beeinträchtigen (z.B. durch Depressionen auf Grund von Lichtenzug; Schimmelbildung; nicht aber durch wegbrechende Äste).
- Wenn nicht nur ein kleiner Grundstreifen, sondern größere Teile des Grundstückes versumpfen, vermoosen oder sonst unbrauchbar werden.
- Wenn fremde Bäume und Gewächse auch zu Mittag eines helllichten Sommertages eine künstliche Beleuchtung im angrenzenden Raum erfordern.
- Wenn der Schattenwurf der Bäume zu einer völligen Unbrauchbarkeit einer schon bestehenden Solaranlage führt.
Anbei ein Beispiel einer Schattenwurfanalyse, bei dem ein Kirschbaum und 4 Fichten (bis etwa 6 – 7 m Höhe) aus der Nachbarschaft den Garten des Eigentümers zeit- und bereichsweise beschatten. Die Nachbarn haben sich letztlich darauf geeinigt, die Fichten entfernen zu lassen, da von diesen in den kommenden Jahren noch ein erhebliches Wachstum (bis zu etwa 18 – 20 m Höhe) zu erwarten gewesen wäre.
Andreas Doppler, 21.05.2016
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